

Der Zweck des Vereins ist die kulturelle und sportliche Förderung seiner Mitglieder durch Betreiben des Radsports und ihm verwandter sportlicher Betätigungen. Er betreibt die sportliche Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Gerade hier leistet der Verein wertvolle Arbeit zur körperlichen Gesundheit und des sozialen Umgangs miteinander. Um hier positive Wirkungen zu generieren, muss die körperliche und psychische Unversehrtheit der Heranwachsenden sowie der Erwachsenen geschützt werden.
Verhaltensgrundsätze und Prävention
Der RV „Schwalbe“ lehnt jegliche Form von Gewalt und Diskriminierung ab. Er sieht sich weiter in der Pflicht, aktiv seine Mitglieder zu schützen.
- Anti-Doping-Arbeit: Der Verein bekennt sich zu einem sauberen und fairen Sport. Er lehnt jegliche Form des Dopings oder des Missbrauchs von Medikamenten zur Leistungssteigerung strikt ab und verpflichtet seine Mitglieder zur Einhaltung der Anti-Doping-Bestimmungen. Die Förderung des Gesundheitsbewusstseins und die Aufklärung über die Risiken des Dopings sind integraler Bestandteil der Vereinsarbeit.
- Schutz vor sexualisierter Gewalt: Die Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt ist ein wichtiges Zahnrad bei der Begleitung von jungen heranwachsenden Sportlern*innen in die Strukturen des Sports. Hierzu verweisen wir auf das Schutzkonzept Prävention von sexualisierter Gewalt des RV „Schwalbe“ Eppelborn.
