Unsere Illtal-Pedal-Strecke in der Übersicht!
DIE STRECKE KANN SICH VON JAHR ZU JAHR ÄNDERN!
KARTE
INFOS
Streckenlänge: | ca. 12 km |
Start: | ab 10.30 Uhr |
Startort: | Busbahnhof vor der Gesamtschule in Eppelborn |
Zielort: | Schwalbenhalle in der Hellbergstr. in Eppelborn |
Rahmenprogramm
Die teilnehmenden Kinder an der Illtal-Pedal bis 14 Jahren bekommen eine Urkunde
überreicht.
Die die stärkste Gruppe, die ins Ziel kommt, wird prämiert.
Ein Startgeld wird für die Teilnahme an der Illtal-Pedal nicht erhoben. Ein wesentliches
Ziel der Veranstaltung ist es zu verdeutlichen, dass Rad fahren viel Spaß macht und
gut für die Gesundheit sowie die Natur ist.
Eine Veranstaltung des RV Schwalbe Eppelborn und der Gemeinde Eppelborn in
Zusammenarbeit mit der Sparkasse Neunkirchen.
Die Straßenbauträger sowie die Veranstalter übernehmen keine Gewähr für die
uneingeschränkte Benutzung der Straßen und Wege. Den Teilnehmern an der
Veranstaltung stehen keinerlei Schadensersatzansprüche gegen die
Wegeunterhaltungspflichtigen bzw. gegen die Veranstalter zu für Schäden, deren
Ursache auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu befahrenden Straßen
und Wege samt Zubehör zurückgeführt werden kann. Das Befahren der Waldwege
erfolgt im Rahmen des Landeswaldgesetzes auf eigene Gefahr.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Begleitfahrer an der Spitze darf nach Absprache mit der Polizei nicht überholt
werden!
Die Strecke ist für Rennräder nicht geeignet!
Bitte nur mit Fahrradhelm fahren!
Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich und haften für diese.
Die Teilnehmer/innen an der Illtal-Pedal haben die Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung zu beachten und den Anordnungen der Polizei Folge zu
leisten.
Nur die rechte Fahrbahnseite darf benutzt werden.
Die Fahrtstrecke wird nicht für den Zeitpunkt der Veranstaltung freigehalten, sondern
während des gesamten Veranstaltungsablaufes findet Gegen- und Überholverkehr
statt.
Es dürfen nur solche Fahrräder teilnehmen bzw. benutzt werden, die den
Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen.
Es wird insbesondere auf das Verbot des Nebeneinanderfahrens hingewiesen.
Die Teilnehmer/innen haben beim Befahren von Feldwegen sowie im Waldbereich auf
Fußgänger und Reiter besondere Rücksicht zu nehmen.
Im Wald und in Nähe von Waldungen gilt absolutes Rauchverbot.